Bitte klären Sie in beiden Fällen im Vorfeld mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernommen werden.
Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), variiert jedoch nicht nach Komplexität und ist damit für Sie transparent.
Bei der Psychotherapie handelt es sich um eine Heilbehandlung, weshalb sie nach §4 Nr. 14a Umsatzsteuergesetz (UstG) von der Umsatzsteuer befreit ist.
Beratungsleistungen werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen, da es sich nicht um eine Heilbehandlung handelt.
Coaching ist ebenfalls keine Heilbehandlung, daher ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen nicht möglich. Beruflich veranlasste Coachingausgaben können Sie gegebenenfalls steuerlich geltend machen.
Sollte eine Psychotherapie als Selbstzahler für Sie nicht in Frage kommen,
können folgende Links nützlich sein bei der Suche nach Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung:
https://munip-ambulanz.de/psychotherapie/
https://www.dgvt-muenchen.de/home/psychotherapie/
https://www.kvb.de/service/patienten/koordinationsstelle-psychotherapie/