Mögliche Ausnahmen:

  • Sie haben eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung, die die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz anteilig erstattet.
  • Unter Umständen übernimmt Ihre Private Versicherung anteilig das Honorar für psychotherapeutische Behandlungen nach dem Heilpraktiker Gesetz. 


Bitte klären Sie in beiden Fällen im Vorfeld mit Ihrer Versicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung übernommen werden. 

Welche Vorteile haben Sie als Selbstzahler?

Keine lange Wartezeit auf einen Therapieplatz

Sofortiger Beginn der Behandlung, 
da keine Formalitäten notwendig sind

Diskretion: Ihre Therapie wird bei Versicherungen und Behörden nicht aktenkundig

Bedarfsorientierte Termine und selbstbestimmt bezüglich Dauer und Häufigkeit

Schnelle und einfache Terminvergabe über Doctolib

Freie Methodenwahl

PREISE

Psychotherapie (HeilprG)

50 Min.

€ 120,-

Das Honorar für eine 50-minütige Sitzung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), variiert jedoch nicht nach Komplexität und ist damit für Sie transparent.


Bei der Psychotherapie handelt es sich um eine Heilbehandlung, weshalb sie nach §4 Nr. 14a Umsatzsteuergesetz (UstG) von der Umsatzsteuer befreit ist.

Beratung

50 Min.

50 Min.

€ 130,-

Beratungsleistungen werden grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen, da es sich nicht um eine Heilbehandlung handelt.

Coaching

50 Min.

50 Min.

€ 130,-

Coaching ist ebenfalls keine Heilbehandlung, daher ist eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen nicht möglich. Beruflich veranlasste Coachingausgaben können Sie gegebenenfalls steuerlich geltend machen.  

Sollte eine Psychotherapie als Selbstzahler für Sie nicht in Frage kommen,

können folgende Links nützlich sein bei der Suche nach Psychotherapeut*innen mit Kassenzulassung:


https://www.vfkv.de/therapie/

https://munip-ambulanz.de/psychotherapie/

https://www.dgvt-muenchen.de/home/psychotherapie/

https://www.kvb.de/service/patienten/koordinationsstelle-psychotherapie/